Fünf Jahre AirHelp: Die kuriosesten Airline-Ausreden für Flugverspätungen

Berlin, 01. Februar 2018

Anlässlich des fünften Geburtstages von AirHelp hat das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal die kuriosesten Ausreden von Airlines zusammengestellt, mit denen sie sich vor fälligen Schadensersatzleistungen drücken wollten.

Für verspätete und ausgefallene Flüge haben Reisende unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Außergewöhnliche Umstände wie unangekündigte Streiks, Unwetter oder medizinische Notfälle sorgen hingegen dafür, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Top drei Ausreden: Die Kraft der Sonne, dreckige Toiletten und mysteriöse Passagiere

Während des fünfjährigen Bestehens von AirHelp gaben einige Fluggesellschaften die kuriosesten Gründe an, um Entschädigungen unter dem Deckmantel eines außergewöhnlichen Umstandes nicht auszahlen zu müssen. Eine Airline erklärte beispielsweise ihre Flugverspätung damit,  dass ihr Flugzeug vereist war und das Flugpersonal deshalb warten musste, bis die Kraft der Sonne das Eis zum Schmelzen brachte.

In Großbritannien gab eine Fluglinie an, dass ihre Flugverspätung aufgrund eines medizinischen Notfalls zustande kam. Als der Fall vor Gericht ging, stellte sich der sogenannte medizinische Notfall jedoch als unappetitlicher Zwischenfall auf der Toilette heraus. Jemand hatte Verdauungsprobleme. Zwar gab es an Bord weitere Toiletten, dennoch entschied der Pilot den Flug zu verschieben, bis alles gereinigt war. Dabei betrug die geplante Fluglänge nur 45 Minuten. Folgerichtig musste die Airline die betroffenen Passagiere finanziell entschädigen.

Ein besonders mysteriöser Fall ereignete sich in Deutschland. Um sich vor der fälligen Entschädigung zu drücken, behauptete eine Airline, dass der anspruchstellende Passagier gar nicht existiere. Als die Rechtsabteilung von AirHelp die Existenz des Passagiers eindeutig bewies, war diese Ausrede schnell verpufft.

Fünf Jahre AirHelp: Über 300 Millionen Euro für Passagiere

Seit der Gründung von AirHelp hörten sich dessen Anwälte aber nicht nur Ausreden von Airlines an, sondern setzten auch Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro in 188 Ländern durch. Insgesamt halfen sie über fünf Millionen Fluggästen bei ihren Entschädigungsforderungen und schufen sogar Präzedenzfälle. So ist es der Arbeit von AirHelp zu verdanken, dass Passagiere bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung für die Gesamtstrecke ihrer Flugreise haben. Dank AirHelp genießen außerdem auch Säuglinge ohne eigenen Sitzplatz bei Flugproblemen das gleiche Recht wie andere Passagiere.

Henrik Zillmer, CEO und Gründer von AirHelp, blickt auf die letzten fünf Jahre zurück:

„Seit der Gründung von AirHelp war es unser Ziel, die Fluggesellschaften zur Rechenschaft zu ziehen und den Prozess der Schadenersatzforderungen für Reisende so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten. In den kommenden Jahren werden wir uns weiterhin für Verbraucher auf der ganzen Welt einsetzen, Passagiere über ihre Rechte informieren und Gesetzgeber wie Fluglinien gleichermaßen dazu bewegen, die Rechte von Passagieren in den Vordergrund zu stellen. Gleichzeitig werden wir die Industrie weiter voranbringen, indem wir die technologisch hochwertigsten Ressourcen für jedermann verfügbar machen.“

 

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
Pressekontakt
Pia Senkel
 
+491733702649
 
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medien-Material mit einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie Sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.