Unterschiede beim Nebenjob: Diese Tipps sollten Studierende beachten

Berlin, 17. Juli 2019
Credit: Brooke Lark

Auf einen Blick

  • Zenjob informiert über Beschäftigungsverhältnisse für studentische Nebenjobs
  • Art der Anstellung entscheidet über die Höhe der finanziellen Abgaben
  • Eine Steuererklärung lohnt sich auch für Studierende

Berlin, 17. Juli 2019 – In den Semesterferien suchen viele Studierende nach einem neuen Nebenjob. Doch je nach Anstellungsverhältnis müssen Vollzeitstudierende unterschiedliche gesetzliche Vorschriften hinsichtlich Lohngrenzen, Sozialabgaben und Flexibilität beachten. Zwischen welchen Beschäftigungsverhältnissen Studierende wählen können, erklärt der studentische Personaldienstleister Zenjob (www.zenjob.de). 

Der Minijob: Die geringfügige Dauerbeschäftigung
Für Studierende, die familienversichert sind oder BAFöG beziehen, eignet sich der Minijob besonders: Es fallen weder Beiträge für die Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, noch für die Lohnsteuer an. Minijobber zahlen zwar 3,6 Prozent ihres Gehalts an die Rentenversicherung, können sich aber auch davon befreien lassen. Die Verdienstgrenze liegt bei insgesamt 5.400 Euro im Jahr inklusive aller Sonderzahlungen. Das entspricht einem Monatslohn von 450 Euro.

Werkstudent: Regelmäßiges Einkommen ohne Höchstgrenze
Mehr als 450 Euro im Monat können Studierende als Werkstudent verdienen. Dafür muss im Vorfeld eine feste Anzahl an Arbeitsstunden vereinbart werden. Wie beim Minijob müssen Studierende nur die Beiträge für die Rentenversicherung zahlen, welche bei 3,6 Prozent beginnt und je nach Höhe des Gehalts ansteigt. Der Höchstsatz von 9,3 Prozent beginnt seit dem 01. Juli erst ab einem Verdienst von 1.300 Euro im Monat. 

Freiberufliche Arbeit: Einkommen auf Honorarbasis
Als Freiberufler zahlen Studierende keine Sozialabgaben. Sie müssen sich allerdings beim Finanzamt melden, um steuerlich erfasst zu werden. Bis zu einem Steuerfreibetrag von 9.168 Euro im Jahr sind sie von der Einkommenssteuer befreit. Wer als Kleinunternehmer eingestuft wird, muss keine Umsatzsteuer zahlen. Dafür dürfen im ersten Geschäftsjahr maximal 17.500 Euro umgesetzt werden, ab dem zweiten bis zu 50.000 Euro. Eine Einkommensteuererklärung ist aber Pflicht. 

Kurzfristige Beschäftigung: Flexibilität ohne Verdienstgrenze
Bei der kurzfristigen Beschäftigung müssen Studierende weder eine Jahresverdienstgrenze beachten, noch Sozialabgaben leisten. Allerdings dürfen sie an maximal 70 Tagen im Jahr arbeiten. Die Lohnsteuer wird zunächst direkt vom Gehalt abgezogen. Gibt ein kurzfristig beschäftigter Studierender allerdings eine Steuererklärung ab, wird die Lohnsteuer bis zu einem Steuerfreibetrag von 9.168 Euro im Jahr zurückerstattet. Somit beträgt der Nettolohn genauso viel wie der Bruttoverdienst. Daher kommt die kurzfristige Beschäftigung auch für Studierende in Frage, die BAföG beziehen oder familienversichert sind.

Frederik Fahning, Mitgründer und Arbeitsmarktexperte von Zenjob, kommentiert:
“Die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten für jeden Studenten das passende Anstellungsverhältnis. So können BAföG-Empfänger, Familienversicherte oder Selbstständige auch neben dem Studium ohne hohe Abgaben Geld verdienen. Die kurzfristige Beschäftigung ist eine optimale Alternative, wenn Studierende sich nach Flexibilität sehnen, aber trotzdem Sicherheit möchten. Im Gegensatz zum Freiberufler müssen sie sich keine Sorgen um die Auftragslage machen, da Personaldienstleister Jobs für Studenten zielgerichtet vermitteln.”

Über Zenjob

Zenjob (www.zenjob.de) ist ein technologieorientiertes Personalservice-Unternehmen, das studentische Aushilfskräfte an Unternehmen überlässt. Über die Zenjob-App buchen Studierende kurzfristige Jobs auf Stundenbasis oder einen Nebenjob für mehrere Monate. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung werden monatlich mehr als 15.000 Studierende in Branchen wie Logistik, E-Commerce, Einzelhandel oder im Büro eingesetzt. Zu den über 1.000 Kunden des Unternehmens zählen unter anderem Uniqlo, Flixbus, Terra Naturkost und Mercure Hotels. Zenjob wurde 2015 von Fritz Trott, Cihan Aksakal und Frederik Fahning in Berlin gegründet und beschäftigt aktuell 250 Mitarbeiter. Der Service ist bereits in 30 Städten verfügbar.

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