Flugprobleme wegen Sturmtief: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Berlin, 18. Januar 2018

Das Sturmtief Friederike sorgt für zahlreiche Flugausfälle und -verspätungen in ganz Europa. Welche Rechte betroffene Fluggäste haben, erklärt Dirk Busse. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (www.AirHelp.com):

„Aufgrund des Sturmtiefes Friederike fallen aktuell viele Flüge in ganz Europa aus oder starten mit enormer Verspätung. Da Unwetter laut der EU-Verordnung EG261/2004 einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, haben betroffene Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die ausführende Airline. Die Fluggesellschaften sind jedoch dazu verpflichtet, Fluggästen kostenfrei Essen und Trinken zur Verfügung zu stellen, ihnen zwei Telefonate und den Zugang zu E-Mails zu ermöglichen sowie ihnen bei Bedarf eine Übernachtungsmöglichkeit anzubieten.”

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr verspäteter oder annullierter Flug sie zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es, das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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