Verdi-Streiks am Donnerstag: Fluggäste haben kein Anrecht auf Entschädigung

Berlin, 13. März 2024
Credit: CHUTTERSNAP

Auf einen Blick

  • Verdi kündigt Streiks des Luftsicherheitspersonals an verschiedenen deutschen Passagierflughäfen an
  • Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
  • Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn das Personal der Fluggesellschaften streikt

 

Berlin, 13. März 2024 – Die Streikwelle an Flughäfen hört nicht auf. Nachdem heute schon die Flugbegleiter:innen der Lufthansa ihre Arbeit niederlegen, hat nun auch die Gewerkschaft Verdi einen Streik des Luftsicherheitspersonals angekündigt: An den Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden Baden und Köln sollen Beschäftigte der Luftsicherheit streiken, während in Berlin, Frankfurt und Stuttgart die Fluggast-, Personen-, Waren- und Frachtkontrolle sowie der Servicebereich in den ganztägigen Ausstand gehen. Aufgerufen sind insgesamt rund 25.000 Mitarbeitende. Zudem teilt der Flughafen Hannover mit, dass auch der Freitag von Verdi bestreikt werden soll. Welche weiteren Flughäfen betroffen sind, ist jedoch nicht klar. Fluggäste werden aber auf jeden Fall mit längeren Wartezeiten, Flugverspätungen und Ausfällen rechnen müssen. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Durch den Streik des Flugsicherheitspersonals werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streik-Aktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, eine Erstattung des vollen Ticketpreises anzubieten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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