Flugprobleme wegen Nato-Übung: Diese Rechte haben Passagiere

Berlin, 07. Juni 2023
Credit: Nick Morales

Auf einen Blick

  • Die Nato veranstaltet die größte Verlegungsübung von Luftstreitkräften seit ihrem Bestehen im Himmel über Deutschland
  • Während der zweiwöchigen Operation sollen drei Lufträume für die zivile Luftfahrt gesperrt werden. Die Flugsicherung geht von massiven Auswirkungen für den zivilen Flugverkehr aus
  • Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf

 

Berlin, 07. Juni 2023 – Die Nato startet in drei Lufträumen über Deutschland vom 12. Juni bis 24. Juni eine Großübung: 24 Nationen proben mit 220 Flugzeugen für den Ernstfall. Ob der militärische Trubel am Himmel über Deutschland für massive Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs sorgen wird oder nicht, ist derzeit umstritten. In jedem Fall sollten sich Passagiere mit ihren Fluggastrechten vertraut machen, falls sievom Manöver betroffen sind. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, klärt über die Rechte potenziell betroffener Passagiere auf:

Durch die Air Defender 2023 Übung wird es zeitweise zu Sperrungen des Luftraums im Norden, Westen oder Osten Deutschlands kommen. Zwar gehen die Meinungen auseinander, wie stark der zivile Luftverkehr betroffen sein wird, dennoch ist es wichtig, sich seinen Fluggastrechten bewusst zu sein: Da die Übung außerhalb des Einflussbereiches der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Manövers steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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